20. Juli 2019
Am 20. Juli haben 15.000 Menschen in Kassel in unterschiedlichen Aktionen gegen den Aufmarsch von 120 Neonazis der Worch-Truppe „Die RECHTE“ demonstriert. Auf einer Auftaktkundgebung am Kulturbahnhof sprachen ein Vertreter der Gewerkschaften der Betriebsratsvorsitzende von Gesundheit Nordhessen, die Vertreterin der jüdischen Gemeinde Esther Hass, die Stadtdekanin der evangischen Kirche Barbara Heinrich und als Vertreter der VVN-BdA Dr. Ulrich Schneider.
Nachfolgend seine Ansprache im Wortlaut:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn ihr heute Morgen an einem öffentlichen Gebäude vorbeigekommen seid, habt ihr die Beflaggung sehen können.
Nein, das war keine Begrüßung für die Dortmunder Neonazis.
Es ist ein Zeichen der Wertschätzung und Erinnerung an die Frauen und Männer des 20. Juli 1944 und den Kreisauer Kreis. Sie hatten versucht, wenn auch erst 5 Minuten vor 12, angesichts der drohenden militärischen Niederlage des deutschen Faschismus die – aus ihrer Sicht – schlimmste Katastrophe für ihr Land abzuwenden, indem sie Hitler mit einem Attentat beseitigen wollten und mit einer neuen Regierung Friedensverhandlungen mit den Westalliierten planten.
Wir wissen heute: Wären sie erfolgreich gewesen, hätte das Millionen Menschen in ganz Europa das Leben gerettet, nicht nur Soldaten, die an der Front ums Leben kamen. Ich denke vielmehr an die Opfer der Deportationszüge in die Vernichtungslager, die Häftlinge in den Konzentrationslagern, die am Ende des Krieges auf Todesmärsche geschickt wurden, die Zivilisten, die im Zuge des Bombenkrieges und bei der faschistischen Rückzugsform „verbrannte Erde“ ihr Leben oder ihre Lebensgrundlage verloren, nicht zu vergessen die Millionen Flüchtlinge, die vor den Schrecken des Krieges ihre Heimat verlassen mussten, eine Erfahrung, mit der wir – auch aufgrund deutscher Außenpolitik – in den vergangenen Jahren erneut leben müssen.
Aus diesem Grunde würdigen wir den Mut und die Tat eines Claus Graf Stauffenberg und der anderen Angehörigen des Militärs, aber auch der zivilen Angehörigen des Kreisauer Kreises, die anschließend wegen Hoch- und Landesverrat angeklagt und hingerichtet wurden.
Es ist völlig unverständlich, wie ein Verwaltungsgericht zu diesem Tag, an dem im ganzen Land zur Erinnerung an die Frauen und Männer des 20. Juli 1944 geflaggt wird, in Festakten im Bendlerblock deren Mut gewürdigt wird, einen neofaschistischen Aufmarsch genehmigen kann, der nichts anderes intendiert, als die Grenzen des „Sagbaren“ im Sinne ihrer faschistischen Weltanschauung auszuweiten.
Wenn das Gericht glaubt, das Verwaltungsrecht sei in diesem Falle nur eine formaljuristische Ebene, um Bürger vor fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu schützen und das hohe Gut der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, dann ignoriert es einen zentralen Entscheidungspunkt, die Intention der Antragsteller.
Es geht einem Christian Worch und seiner Nazigruppen DIE RECHTE nicht um „Meinungsfreiheit“, sondern allein um Freiheit für faschistische Propaganda, wie er in diesem Jahr schon mehrfach unter Beweis gestellt hat.
Erinnert sei an das Plakat der RECHTEN zur Europawahl, auf dem in sprachlicher Analogie zur faschistischen Parole „Die Juden sind unser Unglück“ die Losung „Israel ist unser Unglück“ zu lesen war. Dass das mit der Europawahl nichts zu tun hat, erschließt sich sofort. Auch in diesem Falle wurden Bürgermeister, die diese antisemitischen Provokationen abhängen ließen, per Verwaltungsgericht gezwungen, die Plakate wieder aufhängen zu lassen, da sie durch die „Meinungsfreiheit“ gedeckt seien.
Erinnert sei an die Demonstration in Wuppertal, die die RECHTE am 20. April – ebenfalls vorgeblich als Wahlkampfveranstaltung zur Europawahl – angemeldet hatte. Auch hier genehmigte das Verwaltungsgericht diesen Aufmarsch am Tag von „Führers Geburtstag“, obwohl in früheren Jahren selbst Verwaltungsgerichte neonazistische Aufmärsche an diesem Datum eher untersagt hatten.
Und die nächste Provokation bereitet die Nazigruppe bereits vor. Sie hat zum 9. November in Westfalen einen Aufmarsch in Westfalen angemeldet, bei dem es um „Meinungsfreiheit“ für Holocaust-Leugner gehen soll.
Allein diese Beispiele aus dem Jahre 2019 zeigen – und das hätte auch einem Verwaltungsgericht klar werden können –, dass das Interesse von Worch und Co. nichts mit der Wahrnahme von Grundrechten zu tun hat, sondern allein Versuche zur Erweiterung ihres propagandistischen Handlungsraums darstellen.
Aber wir sollten uns einig sein: Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda, denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Und wenn Stadtverwaltungen und Verwaltungsgerichte glauben, solche neofaschistischen Provokationen nicht verhindern zu können, dann müssen wir als Bürger dieser Stadt die Verantwortung dafür übernehmen – und die vielen tausend Menschen hier am Kulturbahnhof zeigen, dass sie dazu bereit sind.
Dafür meinen herzlichen Dank.