Bomben auf Kassel Oktober 1943
3. Oktober 2018
Bomben auf Kassel: Voraussetzungen – Ereignisse – Folgen
Vortrag, Zeitzeugengespräch und Diskussion
am Dienstag, den 16. Oktober 2018, um 19:00 h im Café Buch Oase, Germaniastraße
Der 75 Jahrestag der Bombardierung Kassels, der insbesondere in der Kasseler Altstadt verheerende Folgen hatte und dem über 10.000 Menschen zum Opfer fielen, wird seit längerer Zeit in den Medien thematisiert.
Nach einem Aufruf in der Lokalpresse haben sich mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die ihre eigenen Erlebnisse an diesem Tag, oftmals als Kinder und Jugendliche in eindringlichen Worten schilderten.
Bezeichnend ist, dass die Voraussetzungen bzw. die Gründe, warum die Stadt Kassel und die Region Ziel alliierter Bombenangriffe wurde, in den zahllosen Zeitzeugenberichten selten angesprochen werden. Dabei ist es gerade für die Perspektive auch von Nachgeborenen von Bedeutung zu erfahren, was Ursachen und Wirkungen in diesem Krieg waren und in welcher Form Kassel und seine Bürger darunter zu leiden hatten.
Aus heutiger Perspektive ist es ebenfalls klärungsbedürftig, warum nach diesen Erfahrungen der Zerstörung und des Verlustes eigener Familienangehöriger die Durchhalte-Propaganda des Naziregimes dennoch dafür Sorge tragen konnte, dass es auch in Kassel noch eineinhalb Jahre dauerte, bis durch den militärischen Vormarsch der amerikanischen Truppen Ostern 1945 diese Herrschaft beendet werden konnte.
Es ist unstrittig, dass die Kasseler Toten der Bombennacht Kriegsopfer waren. Zu klären ist jedoch, ob sie nicht gleichzeitig Opfer ihrer eigenen Verblendung und der faschistischen Kriegspropaganda wurden.
Das Kasseler Friedensforum und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) möchte mit dieser Diskussionsveranstaltung Antworten auf solche Fragen von Nachgeborenen geben und damit einen Beitrag für einen gesellschaftlichen Dialog über dieses historische Ereignis leisten.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Die Veranstalter behalten sich vor, vom Hausrecht nach § 6 des Versammlungsgesetzes Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.