Der 8. Mai 1945 – aktuell und Verpflichtung

8. Mai 2010

Der Antifaschist und Friedenskämpfer Lorenz Knorr sprach auf einer Veranstaltung von VVN-BdA und Kasseler Friedensforums über die weltpolitische Bedeutung des 8. Mai 1945 und darüber, welche Konsequenzen heute aus diesem Datum gezogen werden müssen.

Der Saal des Cafe Buch-Oase war mit knapp 50 Teilnehmenden gut gefüllt, als Lorenz Knorr, Antifaschist, Publizist und Friedenskämpfer, über die historische Dimension und weltpolitische Bedeutung des 8. Mai 1945 sprach. Er schlug in seinem Referat einen großen Bogen von der Vorgeschichte des deutschen Faschismus und dem gemeinsamen Kampf der Anti-Hitler-Koalition bis zu den politischen Schlussfolgerungen, die im Potsdamer Abkommen sowie der neuen Funktion internationaler Strukturen, wie die Vereinten Nationen, ihren Niederschlag gefunden haben. Anschlaulich verband er gesellschaftspolitische Analysen mit seinen eigenen politischen Erfahrungen als Antifaschist in der CSR sowie im friedenspolitischen Kampf in der Bundesrepublik. In der lebhaften Debatte ging es um die Aktualität der Faschismus- Einschätzung, die Notwendigkeit breiter gesellschaftlicher Bündnisse gegen sozialer Demontage und die Ansatzpunkte geschichtspolitischer Auseinandersetzungen heute. Es wurde deutlich, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Faschismus einen Weg aufgezeigt hat, der aber bis heute noch nicht zuende gegangen wurde. Insbesondere die zunehmende gesellschaftliche Militarisierung, die Präsenz der Bundeswehr in allen Lebensbereichen, von Zissel (Kasseler Volksfest) bis zu dem geplanten Vertrag der bessischen Kultusministerin mit der Bundeswehr, macht deutlich, dass die Verpflichtung zur Demilitarisierung, die sich aus dem 8. Mai 1945 ergibt, noch lange nicht Realität ist. Dass antimilitaristisches Handeln möglich ist, zeigte Lorenz Knorr am Beispiel seiner langjährigen juristischen Auseinandersetzung mit den Nazi-Generälen, die die Bundeswehr aufgebaut hatten. Man versuchte ihn mit einem Prozess zum Schweigen zu bringen, doch er wurde – wie es in einer bürgerlichen Zeitung hieß – vom Angeklagten zum Ankläger. So leistete dieses Gedenken zum 8. Mai auch einen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte bundesdeutscher Friedensbewegung.